Genehmigung zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung...
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wurde dem Verleiher erteilt gem. § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen.
Genehmigung.pdf
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